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Weiterbildung zur Radon-Fachperson

Derzeit wird die EU-Richtlinie 2013/59/EURATOM DES RATES vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung in deutsches Recht umgesetzt. Sie betrifft auch Radon, ein radioaktives, natürliches Gas im Boden. Es dringt durch undichte Gebäudehüllen in Innenräume ein und kann Lungenkrebs verursachen. Die gesetzlichen Regelungen werden voraussichtlich 2017 verabschiedet und 2018 in Kraft treten.

Mit den neuen Bestimmungen werden die Behörden zur Information der Bevölkerung über Radon verpflichtet. Deswegen wird das Thema Radon bekannter werden, und es wird in Zukunft mit Anfragen zu Radon-Messungen, Sanierung radonbelasteter Gebäude, radonsicherem Bauen und Beachtung von Radon bei energetischen Sanierungen zu rechnen sein.

Da das Thema Radon in Hamburg bisher weitgehend unbekannt ist, gibt es hier keine oder nur wenige kompetente Ansprechpartner oder Fachleute, die bei den zu erwartenden Anfragen aus der Allgemein-bevölkerung weiterhelfen könnten. Daher wird hier auf die Weiterbildung zur „Radon-Fachperson“ www.bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/weiterbildung-zur-radonfachpers… aufmerksam gemacht, durch die Ingenieure, Architekten, Betriebe und Gutachter detaillierte Fachkenntnisse erlangen können. Sie findet derzeit aber nur einmal jährlich und nur in Dresden statt, das nächste Mal im Februar/März 2017.

Radon-Fachpersonen werden bundesweit gelistet https://www.lfu.bayern.de/strahlung/radon_netzwerk/doc/liste_fachpersone…. Aktuell gibt es solche fast nur in Süddeutschland, weil man dort schon mehr Erfahrung mit Radon hat.

Die Weiterbildung zur Radon-Fachperson besteht aus drei Teilen:

  1. Zwei Tage Seminar, 09./10.02.2017:

- Grundlagen zur gesundheitlichen Bewertung von Radon, Physik, Radon-Verteilung etc.
- Radon-Schutz bei Neubauten
- Praxis der Radon-Sanierungen
- Messtechnik und Messmethoden

  1. Teil: Praxistag mit Übungen, 03.03.2017. Zwischen dem 2. und 3. Teil fertigen die Teilnehmer eine Hausarbeit an.

  2. Präsentation der Hausarbeit, abschließende schriftliche und mündliche Prüfung, 17.03.2017.