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Informationsveranstaltung zum neuen Architekten- und Ingenieurvertragsrecht am 26. April 2018

Ingenieure und Architekten müssen das neue gesetzliche Architekten- und Ingenieurvertragsrecht kennen und anwenden. Die für Kammermitlgieder exklusive Informationsveranstaltung liefert einen Überblick über die neue Systematik des Werkvertragsrechts.

Es werden die einzelnen Vorschriften des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts praxisnah behandelt und Empfehlungen für den Umgang damit ausgesprochen.

Im Fokus stehen dabei insbesondere die vertraglichen Rechte und Pflichten, der Umgang mit der sogenannten Zielfindungsphase und dem Sonderkündigungsrecht, Regelungen zur Vergütungsanpassung bei einseitiger Anordnung des Auftraggebers, die Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme und die Erleichterung bei der gesamtschuldnerischen Haftung.

Termin:
26. April 2018, 17 bis 20 Uhr

Referent:
Alfred Morlock, Rechtsanwalt in Stuttgart sowie vormals Justiziar der Architektenkammer Baden-Württemberg und Vorsitzender des Rechtsauschusses der Bundesarchitektenkammer

Eintritt:
exklusiv für Kammermitglieder
Die Teilnahme ist kostenlos; um Anmeldung per Mail kontakt@hikb.de oder Fax 040 4134546-1 wird gebeten.
Mit der Bestätigung wird Ihnen der Veranstaltungsort mitgeteilt.

Veranstalter:
Hamburgische Ingenieurkammer - Bau und Hamburgische Architektenkammer