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Informationsveranstaltung zum neuen Architekten- und Ingenieurvertragsrecht am 26. April 2018

Die Informationsveranstaltung zum neuen Architekten- und Ingenieurvertragsrecht am 26. April 2018 war gut besucht. Alfred Morlock, Rechtsanwalt aus Stuttgart und langjähriger Justitiar der Architektenkammer Baden-Württemberg, hat den vielen anwesenden Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie Architektinnen und Architekten einen umfassenden Überblick über die neuen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gegeben, die für Architekten- und Ingenieurverträge gelten.

Er hat einen Eindruck davon vermittelt, dass das neue Recht insbesondere mit der Zielfindungsphase, dem Sonderkündigungsrecht, dem Anspruch auf Teilabnahme und ggf. Zustandsfeststellung, der Erleichterung bei der gesamtschuldnerischen Haftung sowie mit dem Anordnungsrecht des Bauherrn sowohl Chancen als auch Stolpersteine bereithält und alle gut beraten sind, ihr Wissen zu vertiefen und ihre Unterlagen (Gesetzestexte, Orientierungshilfen) aufzufrischen.

Das BGB in der aktuellen Fassung mit den neu geschaffenen §§ 650p - t exklusiv für Architekten- und Ingenieurverträge und dem insgesamt neu eingeführten Bauvertragsrecht findet sich unter www.gesetze-im-internet.de/bgb.

Die Präsentation zum Vortrag können Sie nachfolgend herunterladen. Wir danken Herrn Morlock für die Zurverfügungstellung!

Zur Vertiefung empfiehlt sich Fachliteratur und der Besuch weiterer Seminare (beispielsweise aus dem Fortbildungsprogramm der Kammer für das zweite Halbjahr, das im Juni erscheinen wird) und natürlich - ganz im Sinne von „Es gibt nichts Gutes, außer: Man tut es.“ - learning-by-doing.

Datei zum Herunterladen: 

PDF icon bauvertrag_26.04.2018_hh_002.pdf