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Neues Datenschutzrecht

Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft.

Zweck dieser Verordnung ist es, europaweit ein einheitliches Schutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu etablieren.

Auch Ingenieurbüros sind von den Neuerungen im Datenschutzrecht betroffen. Zu denken ist beispielsweise an eine mögliche Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sowie Dokumentations-, Hinweis- und Auskunftspflichten.

Sie sind Kammermitglied möchten sich über die Neuerungen informieren oder Ihre Mitarbeiter schulen? Dann melden Sie sich gerne umgehend per E-Mail in der Geschäftsstelle.

In Zusammenarbeit mit einer auf das IT- und Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei und der Bundesingenieurkammer halten wir aktuelle Schulungs- und Informationsangebote für Sie bereit.

Weiterführende Hinweise und Informationen zum Datenschutzrecht finden Sie z.B. auf der Website des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit https://www.datenschutz-hamburg.de/datenschutzrecht-rechtstexteinfos/das… oder auf der Website des Bayrischen Landesamtes Datenschutz https://www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html.