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Erlass des BMI zur Anwendung der HOAI nach dem EuGH-Urteil

Das Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat hat am 5. August 2019 reagiert und einen Erlass zur Anwendung der HOAI nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) veröffentlicht.

Dieser beschreibt Maßnahmen, die bis zur geplanten unionsrechtskonformen Anpassung der HOAI anzuwenden sind.

Dem Erlass sind Vertragsmuster und Erläuterungen beigelegt, die sich allerdings vorerst nur auf den Bereich Objektplanung – Gebäude und Innenräume – beziehen.

Sobald weitere Informationen vorliegen, informieren wir selbstverständlich.

Datei zum Herunterladen: 

PDF icon Erlass BMI 05.08.2019PDF icon Vertragsmuster ObjektplanungPDF icon Hinweise zum Vertragsmuster