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Erlass des BMI zur Anwendung der HOAI nach dem EuGH-Urteil
Das Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat hat am 5. August 2019 reagiert und einen Erlass zur Anwendung der HOAI nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) veröffentlicht.
Dieser beschreibt Maßnahmen, die bis zur geplanten unionsrechtskonformen Anpassung der HOAI anzuwenden sind.
Dem Erlass sind Vertragsmuster und Erläuterungen beigelegt, die sich allerdings vorerst nur auf den Bereich Objektplanung – Gebäude und Innenräume – beziehen.
Sobald weitere Informationen vorliegen, informieren wir selbstverständlich.
Datei zum Herunterladen:
Erlass BMI 05.08.2019 Vertragsmuster Objektplanung Hinweise zum Vertragsmuster