Sie sind hier

HOAI – die Entscheidung

Am 4. Juli verkündet der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung zur Verbindlichkeit der HOAI-Mindest- und Höchstsätze. Damit findet das seit mehreren Jahren laufende HOAI-Vertragsverletzungsverfahren seinen Abschluss.

Ob die vom deutschen Gesetzgeber festgeschriebene Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist, wird vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgeurteilt. Wie die Entscheidung ausfallen wird, ist derzeit noch offen. Klar ist allerdings jetzt schon, dass die Entscheidung Bestand haben wird; sie ist nicht angreifbar. Sollte der EuGH die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze bestätigen, bliebe alles beim Alten. Nachdem der Generalanwalt, dessen Aufgabe die Unterstützung des EuGH bei der Entscheidungsfindung ist, dem Gericht empfohlen hat, die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze für EU-rechtswidrig zu erklären, muss allerdings damit gerechnet werden, dass sich das Gericht dieser Auffassung anschließen wird. Sollte es dazu kommen, wäre dies in Bezug auf Vertragsverhandlungen und Auftragsvergaben ein bedeutsamer Einschnitt in die Berufstätigkeit von Planerinnen und Planern. Aber es wäre auch kein Weltuntergang. Die HOAI als solche, mit ihren Leistungsbildern, Honorarzonen und Vergütungssätzen, steht nämlich nicht in Frage. Und auch im Falle eines negativen Urteils wird es zulässig sein, das Honorar „nach HOAI“ zu vereinbaren und abzurechnen. Wichtiger denn je ist dann eine entsprechende ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung.

Zu diesem Thema hat die Hamburgische Ingenieurkammer ihre Mitglieder am 24. Mai 2019 zu einer Veranstaltung in der Reihe des sog. Infofrühstücks eingeladen. Der Vorstandsvorsitzende des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V., Herr Dr.-Ing. Erich Rippert, referierte unter dem Motto „Die HOAI und ihre Zukunft“. Nach einem kurzen Überblick über die Historie der Honorarordnungen berichtete er über die Zielsetzungen der HOAI, das EU-Vertragsverletzungsverfahren sowie die möglichen Inhalte der HOAI nach einer eventuell negativen Entscheidung des EuGH.

Den Vortrag von Herrn Dr. Rippert können Sie nachfolgend herunterladen:

Datei zum Herunterladen: 

PDF icon hoai-vortrag_190524.pdf