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KfW-Schnellkredite für den Mittelstand

Als Reaktion auf die anhaltende Kritik auch der Freiberuflerorganisationen hat die Bundesregierung noch einmal nachgesteuert und weitergehende Schnellkredite für den Mittelstand zugesagt.

Wichtig ist hierbei vor allem, dass die weiterleitende (Haus-)Bank nun eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW erhält. Zuvor erwies es sich als ein großes Problem, dass die durchleitenden Banken Kredite blockiert haben, da sie befürchten mussten, auf dem Restrisiko von bis dato 10-20% der Gesamtkreditsumme sitzen zu bleiben (siehe dazu den Artikel auf welt.de: https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/wirtschaft_nt/article2…). Mit der vollumfänglichen Haftungsfreistellung ist diese Hürde nun genommen worden. Die zugesagten Mittel gelten aber derzeit nur für Betriebe ab 10 Mitarbeitern – u.a. der BFB hat die Bundesregierung auch in unserem Namen bereits aufgefordert, diese Schnellkredite auch kleineren Strukturen zu ermöglichen.

Gemeinsame Pressemeldung von BMF und BMWi: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Fin…

Die KfW sagt auf ihrer Internetseite zu, mit Hochdruck daran zu arbeiten, dass der KfW-Schnellkredit schon bald beantragt werden kann: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unter….