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Außergerichtliche Streitbeilegung: Das Schlichtungsverfahren und andere alternative Konfliktlösungen

Streitigkeiten, z.B. über das Honorar, das Urheberrecht oder die zu erbringenden Leistungen, können schnell das Vertrauensverhältnis zwischen Ingenieuren und ihren Auftraggebern belasten. Doch auf welchem Weg gelangt man bei Auseinandersetzungen zu einer konstruktiven Lösung, ohne direkt Klage erheben und einen langwierigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang führen zu müssen?

Die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau (HIK) sieht zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau oder zwischen einem Mitglied und einem Dritten (Nicht-Mitglied der HIK, z.B. Bauherr) ein eigenes Schlichtungsverfahren vor. Sinn und Zweck dieses Schlichtungsverfahrens ist es, den Konflikt einvernehmlich mit den Parteien zu lösen. Hierfür unterbreitet der neutrale und fachkundige Schlichtungsausschuss den Parteien nach Abwägung der Interessen und Argumente einen unverbindlichen Einigungsvorschlag.

Für Kammermitglieder ist es im Falle von Streitigkeiten untereinander eine Berufspflicht, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen (§ 17 Abs. 2 Nr. 8 des Hamburgischen Gesetzes über das Ingenieurwesen). Bei Streitigkeiten zwischen einem Kammermitglied und einem Dritten setzt eine Tätigkeit des Schlichtungsausschusses die Einwilligung des Dritten hinsichtlich des Verfahrens und der Kosten voraus.

Weitergehende Informationen zum genauen Ablauf, den Vorteilen und den Kosten eines Schlichtungsverfahren der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau erhalten Sie auch in unserem Beitrag in der April Ausgabe des Deutschen Ingenieurblatts (DIB, 04/21) unter http://www.hikb.de/dib.

Neben dem Schlichtungsverfahren der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau gibt es zahlreiche andere Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Diese Verfahren der „Alternativen Streitbeilegung“ (auf Englisch: „alternative dispute resolution“ – ADR-Verfahren) werden in einem Merkblatt der Arbeitsgruppe ADR-Verfahren für Planerverträge der Deutschen Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. (DGA-Bau e.V.) unter Mitwirkung unseres Kammermitglieds Dr.-Ing. Dietmar Heinrich näher beleuchtet. Das Merkblatt, das sowohl Erläuterungen zu den verschiedenen Verfahrensarten als auch Vorschläge für die vertragliche Vereinbarung einer außergerichtlichen Streitbeilegung beinhaltet, ist unter https://www.dga-bau.de/arbeitsgruppe-adr-verfahren-fuer-planervertraege abrufbar. Zudem enthält auch das AHO-Heft Nr. 37 „Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“, Stand: März 2018, vertiefende Informationen zu diesem Thema.