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Hamburg modernisiert das Bauberufsrecht

Die Kammer hat einige wichtige Anpassungen im Gesetz über das Ingenieurwesen angestoßen und begleitet. Außerdem gab es aus europarechtlichen und Vereinheitlichungsgründen Bedarf, das Gesetz zu ändern. Nun liegt der von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ausgearbeitete und vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossene Gesetzesentwurf vor.

Das Hamburgische Gesetz über das Ingenieurwesen und auch das Hamburgische Architektengesetz sollen fit für die Zukunft gemacht werden. Im Fokus des Gesetzentwurfs stehen die Berücksichtigung der gestiegenen Anforderungen an Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Architektinnen und Architekten, die vereinfachte Anerkennung von Fachkräften anderer europäischer Mitgliedstaaten und nicht zuletzt die Überarbeitung veralteter Regelungen.

Weitere Informationen zum Gesetzesentwurf sowie eine Stellungnahme von Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, finden Sie hier: https://www.hamburg.de/bsw/presse/16018546/2022-03-25-bsw-hamburg-modern….

Die Änderungen von Ausbildungsinhalten erfordern eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach dem Hamburgischen Gesetz über die Verhältnismäßigkeitsprüfung. Um allen sog. betroffenen Parteien die Gelegenheit zur Stellungnahme zu ermöglichen, wird der Gesetzentwurf in der Zeit vom 29. März bis zum 29. April 2022 auf der Homepage der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen unter Bekanntmachungen - hamburg.de veröffentlicht werden: https://www.hamburg.de/bsw/bsw-bekanntmachungen/16028658/oeffentlichkeit…