Erfolg der Kammern: Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen
Die Bundesingenieurkammer (BIngK) und die Ingenieurkammern der Länder, auch die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau, die sich in dieser Sache gemeinsam mit der Hamburgischen Architektenkammer an den hiesigen Finanzsenator gewandt hatte, haben im Interesse der Ingenieure eine Übergangsregelung erwirken können, die die unangenehmen Folgen eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen abschwächt.