Die Mitgliederversammlung der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau hat am 12. November 2001 den Anschluss der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau an das Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen beschlossen. Die insoweit notwendige Anschlusssatzung wurde einstimmig verabschiedet. Am 6. Dezember 2001 hat dann auch die Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Niedersachsen den Beitritt einstimmig gebilligt, indem sie der erforderlichen Änderung der Satzung des Versorgungswerkes einhellig zustimmte.
Nunmehr bedarf es nur noch der Genehmigungen der betreffenden Beschlüssen durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden. Da aber im Vorfeld der Entscheidungen die zuständigen Behördenvertreter intensiv eingebunden waren, sind in dieser Hinsicht keinerlei Probleme zu erwarten.
Es ist daher davon auszugehen, dass der Anschluss – wie geplant – zum 1. März 2002 wirksam werden wird.
Das bedeutet, dass von diesem Zeitpunkt an die Vorteile eines berufsständischen Versorgungswerkes hinsichtlich der Absicherung für die Zeit nach der aktiven Berufstätigkeit und für den Fall der Berufsunfähigkeit endlich auch von den Mitgliedern der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau genutzt werden können.
Um unseren Mitglieder die Gelegenheit zu geben, sich über die Einzelheiten der Teilnahme am Versorgungswerk einen Überblick zu verschaffen, veranstaltet die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau am 28. Januar 2002 und – bei entsprechendem Bedarf – zusätzlich am 18. Februar 2002 eine Informationsveranstaltung, jeweils 17.00 Uhr in der Geschäftsstelle der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau, Grindelhof 40, 20146 Hamburg. Anmeldungen richten Sie bitte an Frau Sievers.
Zu diesen Veranstaltungen sind natürlich auch all diejenigen herzlich eingeladen, die noch nicht Mitglied der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau sind. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der sog. Anfangsbestand, d.h. der Kreis der Personen, der beim In-Kraft-Treten des Anschlusses Mitglied der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau ist, sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten hat. Dies betrifft vor allem die im Bauwesen tätigen Beratenden Ingenieure. Diese können sich – soweit sie Teil des „Anfangsbestandes“ sind und bereits eine andere Altersvorsorge betreiben – von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreien lassen. Zukünftig aber sind die im Bauwesen tätigen Beratenden Ingenieure grundsätzlich Pflichtmitglied im Versorgungswerk ohne Befreiungsmöglichkeit. D.h., läßt sich ein Ingenieur erst nach dem 1. März 2002 in die Liste der im Bauwesen tätigen Beratenden Ingenieure eintragen und wird infolgedessen Pflichtmitglied der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau, wird er gleichzeitig auch zur Teilnahme im Versorgungswerk verpflichtet.
Also: Sollte jemand, der im Bauwesen tätig ist und die Absicht hat, zukünftig den Titel „Beratender Ingenieur“ zu führen, an den besonderen Möglichkeiten des „Anfangsbestandes“ partizipieren wollen, sollte er schnellstmöglich einen Antrag auf Eintragung stellen, damit er noch bis zum Stichtag Mitglied der Kammer werden kann. Gleiches gilt – angesichts der später nicht mehr möglichen Befreiung von der Teilnahme am Versorgungswerk – erst recht für diejenigen, die im Bauwesen tätig sind und zukünftig den Titel „Beratender Ingenieur“ führen wollen, aber nicht am Versorgungswerk teilnehmen mögen.
Für Rückfragen zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin des Ingenieurversorgungswerkes, Frau Sieker, Hohenzollernstraße 52, 30161 Hannover, Telefon (Montags 9 - 16:00 Uhr und Dienstags 13 - 17:00 Uhr): 0511/39789-50, Fax: 0511/39789-34; bei Fragen grundsätzlicher Art und zur Mitgliedschaft in der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Dr. Holger Matuschak