Am 19./20. September 2002 fand die jährliche Arbeitstagung der Ingenieurversorgungswerke Deutschland in Stuttgart statt. Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung standen die Fragen der Weiterentwicklung der Ingenieurversorgungswerke, sowie der Mitgliederzahlen und der Alters- und Beitragsstruktur. Es wurde festgestellt, dass die Versorgungswerke im Durchschnitt einen sehr jungen Versichertenbestand haben. Hervorgehoben wurde, dass die Ingenieurversorgungswerke in ihrem jeweiligen Berufsstand die Vorteile der berufsständischen Altersversorgung bereits jungen Absolventen der Hochschulen näher bringen müssen, damit diese möglichst frühzeitig in der Lage sind eine entscheidende Weichenstellung für ihre Altersversorgung zu treffen. Ein Informationspapier der Ingenieurversorgungswerke Deutschlands wird bis zur nächsten Sitzung erarbeitet.
Zu den Versicherungsfällen "Berufsunfähigkeit" und "mögliche Anrechnung der Kindererziehungszeiten" wurden Überlegungen ausgetauscht. Auch befassten sich die Vertreter der Ingenieurversorgungswerke mit den möglichen Folgen des Rentenbesteuerungsurteils des Bundesverfassungsgerichts für die berufsständische Altersversorgung.
Die Kapitalanlagestrategien wurden gerade in Anbetracht der Turbulenzen auf dem Aktienmarkt eingehend erörtert. Einige berufsständische Altersversorgungen haben ihren Aktienanteil entweder stark reduziert oder ganz auf diese Anlageform verzichtet. Das Ingenieurversorgungswerk Niedersachsen hat z. B. den bereits in der jüngsten Vergangenheit zwischen 5 bis 6 % befindlichen Aktienanteil wegen der stark volatilen Entwicklung auf Null zurückgefahren.
Die Vertreter der Baden-Württembergischen Bank AG und deren Kapitalanlagegesellschaft mbH skizzierten anlässlich dieser Tagung ein Szenario, welches gerade auch in Anbetracht der noch nicht einschätzbaren wirtschaftlichen Entwicklung der Vereinigten Staaten und Europa noch nicht von kurzfristigen Kurserholungen auf dem Aktienmarkt geprägt ist. Trotz dieser Umstände hielten sie mittel- und langfristig die Kapitalanlage in Aktien für einen notwendigen Bestandteil der Anlagestrategie von Altersversorgungswerken für Sachgericht. Die Philosophie der berufsständischen Altersversorgungssysteme hält zwar an der grundsätzlichen Notwendigkeit der Risikostreuung fest, unabdingbarer Bestandteil einer verantwortungsvollen Anlagepolitik ist jedoch das Primat der Sicherheit vor der Nutzung von jedweden Renditechancen.
Auch in diesem Jahr wurde deutlich, dass die Anforderungen an eine moderne berufsständische Altersversorgung stetig wachsen und eine Abstimmung der deutschen Ingenieurversorgungswerke und Kooperationen von besonderer Bedeutung sind.
Ferner wurde auf den erfreulichen Umstand hingewiesen, dass mittlerweile bis auf die Ingenieure Hessens, die sich in Kürze dem Bayerischen Ingenieurversorgungswerk anzuschließen beabsichtigten, alle Bundesländer über eine berufsständische Altersversorgung verfügen.