Arbeitshilfe der Bundesingenieurkammer zur VOB 2002

Im Bundesanzeiger vom 29.10.2002 wurde die neue „Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen „ (VOB) bekannt gemacht. Der vertragsrechtliche Teil der VOB/B kann für private Auftragsverhältnisse bereits ab 1. November 2002 zu Grunde gelegt werden. Für öffentliche Auftraggeber wird die VOB Teil A und B erst mit Änderung der einschlägigen Verweisungsnormen der Vergabeordnung und der Bekanntmachung durch das Bundesministerium für Wirtschaft verbindlich, was voraussichtlich im Dezember 2002 erfolgen wird.

Der Volltext der VOB Teil A und B steht im Mitgliederbereich der Bundesingenieurkammer unter www.bingk.de unter „Informationen für Mitglieder/Relevante Gesetze“ zum Download zur Verfügung. Eine Übersicht über die derzeitig gültigen, bekannt gemachten Vergabevorschirften kann ferner unter www.bmwi.de unter der Rubrik „Politikfelder/Wirtschaftspolitik/Öffentliche Aufträge“ abgerufen werden.

Die Novellierung der VOB war aufgrund des zum Jahresanfang in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes notwendig geworden. Außerdem wurde das Regelwerk an europarechtliche Vorgaben, neue Urteile und Gesetzesänderungen angepasst.