Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) und insbesondere der Bundeswirtschaftsminister Clement haben in den letzten Wochen mehrfach betont, dass in der Abschaffung der HOAI ein möglicher "Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Deregulierung in Deutschland" gesehen werde. Ein Vorschlag zur Abschaffung der HOAI als verbindlichem Honorarrecht ist auch in dem sog. "Masterplan Bürokratieabbau" des BMWA enthalten. Diese Absichtserklärungen stehen im Kontext eines vom Bundeswirtschaftsministerium selbst in Auftrag gegebenen und im November 2002 fertiggestellten und (erst) im Februar 2003 veröffentlichten Gutachtens zur Überarbeitung und Verbesserung der HOAI, des sog. "Statusberichts 2000plus Architekten/Ingenieure" (das Gutachten ist abrufbar über www.a.tu-berlin.de/hoai2000plus/ ).
Anstatt also die dringend erforderliche Überarbeitung der HOAI auf der Basis des seit der letzten Novelle im Jahre 1995 immer wieder angemahnten, jetzt endlich vorliegenden Gutachtens in Angriff zu nehmen, hat das BMWA - ohne wirklich tragfähige Gründe - eine Diskussion über den Erhalt der HOAI als verbindlichem Honorarrecht ausgelöst. Selbst das BMWA konnte aber bisher keine positiven Auswirkungen einer Abschaffung der HOAI benennen. Im Gegenteil: Es sind sehr vielfältige, z.T. sehr einschneidende negative Folgen zu befürchten. Ohne auf alle - zu weiten Teilen ja durchaus bekannten - Einzelheiten und Argumente an dieser Stelle einzugehen (vgl. dazu etwa www.bundesingenieurkammer.de/640.htm ): In jedem Fall würde der Wegfall einer verbindlichen Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure nicht zu der vom BMWA avisierten "Entbürokratisierung", sondern vielmehr zu einem erheblich größeren bürokratischen Aufwand für Bauherrn und Planer führen, da ohne eine HOAI bei jeder Vergabe von Architekten- oder Ingenieurleistungen nicht nur die Honorar-, sondern auch die insoweit zugrundeliegenden Leistungsparameter im einzelnen ausgehandelt werden müssten.
Die Architekten- und Ingenieurverbände, insbesondere die Bundesingenieurkammer, die Bundesarchitektenkammer, die betreffenden Länderkammern und der AHO haben aus Anlass der Ankündigungen des BMWA durch eine Reihe von Aktivitäten versucht, Überzeugungsarbeit für den Erhalt der HOAI zu leisten, so z.B. durch eine von der Bundesingenieurkammer über ihre Internetseite initiierte Abstimmung zur HOAI (s. auch www.hikb.de/BIngK Abstimmung ). Herausragendes Ereignis in diesem Zusammenhang war eine gemeinsam von Bundesingenieurkammer und der Bundesarchitektenkammer am 24. März 2003 in Berlin durchgeführte Veranstaltung mit dem Titel "Planen und Bauen mit gebührender Ordnung", die eine sehr gute Resonanz fand. Alle Diskussionsteilnehmer, d.h. Vertreter der Öffentlichen Hand, Vertreter des Handwerkes, Bauherrenvertreter, Juristen, einzelne anwesende Bundestagsabgeordnete und die Architekten und Ingenieure sprachen sich für die Beibehaltung der HOAI als verbindlichem Preisrecht aus. Einzig der Vertreter des BMWA vertrat weiterhin die Position von Bundeswirtschaftsminister Clement, wonach die mit Gesetzeskraft versehene HOAI als nicht mehr zeitgemäß abgeschafft werden soll. Gleichzeitig verwies der Vertreter des BMWA auch darauf, dass - sollte nicht in naher Zukunft von den Ländern ein klares Bekenntnis zu Gunsten der HOAI abgegeben werden - noch vor der Sommerpause ein entsprechender Vorschlag in das Bundeskabinett eingebracht würde (zu den Einzelheiten dieser Veranstaltung s. www.hikb.de/Planen und Bauen ).
Aber auch außerhalb dieser Veranstaltung gab und gibt es vielfältige Unterstützung, gerade auch im politischen Raum. So haben sich z.B. einige Bundestagsabgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einschließlich deren bau- und wohnungspolitischen Sprecherin nachdrücklich für den Erhalt der HOAI eingesetzt (s. www.byak.de/aktuelles_HOAI.pdf ). Und auch die Verkehrs- und Baupolitiker der Unionsfraktion haben sich explizit gegen eine Abkehr der bisher aufgrund gesetzlicher Ermächtigung in einer Rechtsverordnung enthaltenen Honorarbemessungsregelungen ausgesprochen (s. http://www.byak.de/aktuelles_HOAI_Schreiben.html ).
Zur notwendigen Untersetzung der bundesweiten Bemühungen auch auf Landesebene hat natürlich auch die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau gehandelt. So hat sie bereits Anfang März 2003 gemeinsam mit der Hamburgischen Architektenkammer gleichlautende Schreiben an den Ersten Bürgermeister, Herrn von Beust, an den Präses der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Herrn Senator Uldall, und an den Präses der Behörde für Bau und Verkehr, Herrn Senator Mettbach, gerichtet. Kern dieser Briefe ist die Bitte, sich - insbesondere auch im Bundesrat - dafür einzusetzen, dass die HOAI nicht abgeschafft, sondern ihre seit langem überfällige Novellierung, die den geänderten Planungsbedingungen und dem Interesse der Auftraggeber an handhabbaren, durchschaubaren Honorarregelungen Rechnung trägt, auf der Basis des nun vorliegenden Gutachtens vorangetrieben wird. Gleichzeitig wurde angeboten, die Einzelheiten dieser Thematik in Gesprächen zu vertiefen. Zwar steht eine Antwort auf diese Anschreiben noch aus. Die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau ist aber guten Mutes, dass auch die Hamburgische Landesregierung den Erhalt der HOAI unterstützt; denn eine Abschaffung der HOAI würde u.a. auch den erklärten Zielen unseres Senates - Förderung und Erhalt mittelständischer Wirtschaftsstrukturen als Rückgrat der Wirtschaftsstabilisierung und Arbeitsplatzsicherung - diametral zuwiderlaufen.
Dr. Holger Matuschak