Rechnungshof der
Freien und Hansestadt Hamburg
Herrn Präsidenten
Dr. Jann Meyer-Abich
Postfach 301741
20306 Hamburg
Hamburg, den 3. März 2003
Jahresbericht 2003
Sehr geehrter Herr Dr. Meyer-Abich,
im Jahresbericht 2003 des Rechnungshofes ist auch ein Kapitel enthalten, das die Vergabe von Projektplanung sowie delegierbarer Bauherrenleistungen durch das Tiefbauamt sowie durch Strom- und Hafenbau betrifft (Rn. 362 ff.). Die dort enthaltenen Aussagen bedürfen aus Sicht der Architekten und Ingenieure Hamburgs einer sehr kritischen Betrachtung.
Im ersten Abschnitt "Leistungserfassung und -bewertung" (Rn. 363 ff.) erscheint uns insbesondere die dort getätigte Aussage, "aufgrund des von der Verwaltung zu leistenden Aufwands zur Betreuung der ‚eingekauften' Ingenieurleistungen ist erkennbar, dass Fremdvergaben gegenüber der Eigenbearbeitung zu höheren, von Hamburg zu finanzierenden Maßnahmekosten führen (…)" (Rn. 364), äußerst fragwürdig zu sein. Die von Ihrem Haus u.a. hieraus abgeleitete dringliche Forderung nach einem Wirtschaftlichkeitsvergleich unterstützen wir hingegen, schon allein aus dem Grund, damit in Zukunft Behauptungen wie die Zitierte entweder verifiziert sind oder aber - wovon wir ausgehen - als unzutreffend unterbleiben.
Noch sehr viel kritischer sehen wir aber die Ausführungen im zweiten Abschnitt "Vertragsgestaltung und Honorarermittlung" (Rn. 369 ff.) des o.a. Kapitels. Dabei sind es vor allem die aufgeführten Ursachen für die von Ihnen vermeintlich festgestellten Fehler bei der Ermittlung der Honorare von Ingenieuren und die daraus abgeleitete Schlussfolgerung ("In einer Reihe von geprüften Einzelfällen hat das zu unberechtigt hohen Honorarzahlungen … geführt"), die aus unserer Sicht in keiner Weise der tatsächlich in Hamburg üblichen Vergabepraxis der öffentlichen Hand einschließlich der angesprochen Vergabestellen entsprechen und einen völlig falschen Eindruck im Hinblick auf eine Allgemeingültigkeit vermitteln. Dies wird durch die Wiedergabe Ihrer Darlegungen zum Jahresbericht in der Presse wie etwa im Hamburger Abendblatt vom 20. Februar 2003 bestätigt. Dort wird nicht nur mit einer Bildunterschrift ("Die Baubehörde zahlt überhöhte Honorare, wenn sie … externe Ingenieure beauftragt") eine Durchgängigkeit suggeriert, dieses wird im weiteren Text auch noch konkret formuliert ("In fast allen Fällen wurden überhöhte Honorare gezahlt"). Auch wenn wir davon ausgehen, dass die zuletzt angesprochene Zuspitzungen von dem berichtenden Journalisten stammen, so ist doch zu vermuten, dass Ihre Ausführungen dafür den Anlaß boten.
Sehr geehrter Herr Dr. Meyer-Abich,
die Wirklichkeit in Bezug auf die Beauftragung von freiberuflichen Architekten und
Ingenieuren in Hamburg sieht leider völlig anders aus. Die Architekten und Ingenieure
erhalten im Rahmen von öffentlichen Aufträgen in aller Regel keine überhöhten Honorare,
sondern oft zu geringe Honorare. Die öffentlichen Auftraggeber in Hamburg zahlen
grundsätzlich nur die nach HOAI möglichen Mindestsätze. Zudem wird sehr häufig auch
versucht, die Mindestgrenzen noch weiter "herabzunivellieren", was - angesichts der
Gesetzeskraft der HOAI - in vielen Fällen zur HOAI-Widrigkeit der vereinbarten Honorare
führt. Dass dieses gelingen kann, ist sehr bedauerlich, aber angesichts einerseits
der aktuellen Baukonjunktur und prekären wirtschaftlichen Situation der meisten
Planungsbüros und andererseits der Marktmacht der öffentlichen Hand nicht verwunderlich.
Gleichwohl versuchen die Kammern, sowohl durch eine entsprechende Kontrolle der
Mitglieder als auch in Gesprächen mit öffentlichen Auftraggebern in Hamburg die
Einhaltung der HOAI sicherzustellen. Insoweit begrüßen wir natürlich die Forderung
in dem Jahresbericht nach "strikter Einhaltung der HOAI-Regelungen" (Rn. 370),
auch wenn sie mit einer aus unserer Sicht falschen Intention formuliert wurde.
Insgesamt aber verwahren wir uns entschieden gegen den vom Jahresbericht veranlassten
Eindruck, die hamburgischen Architekten und Ingenieure würden regelmäßig zum
Nachteil Hamburgs zu hohe Honorare vereinnahmen.
Wir möchten Sie daher ganz herzlich bitten, kurzfristig mit uns ein Gespräch zu führen. In diesem Gespräch wollen wir versuchen, die doch sehr unterschiedliche Wahrnehmung über die in Hamburg von der öffentlichen Hand geschlossenen Architekten- und Ingenieurverträge mit Blick auf die Honorierung durch eine Erörterung der grundsätzlichen Funktion der HOAI, deren verbindlichen Vorgaben und Möglichkeiten - auch anhand der von Ihnen erwähnten geprüften Einzelfälle - und der tatsächlichen Vergabepraxis in Hamburg so weit wie möglich zu korrigieren. Natürlich wollen wir auch in der Öffentlichkeit zu den benannten Aussagen des Jahresberichts Position beziehen. Wir würden aber gerne die Entscheidung über Inhalt und Diktion einer öffentlichen Stellungnahme erst nach einer Aussprache mit Ihnen treffen.
Mit freundlichen Grüßen
| Dr.-Ing. Karl H. Schwinn Präsident Hamburgische Ingenieurkammer - Bau |
Konstantin Kleffel |