Wie bereits in einem aktuellen Artikel hier auf unserer Homepage vom 17. April 2003 berichtet (Kammern für Erhalt der HOAI ), hatte die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau zur notwendigen Unterstützung der bundesweiten Bemühungen um den Erhalt der HOAI bereits Anfang März 2003 gemeinsam mit der Hamburgischen Architektenkammer gleichlautende Schreiben an den Ersten Bürgermeister, Herrn von Beust, an den Präses der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Senator Uldall, und an den Präses der Behörde für Bau und Verkehr, Senator Mettbach, gerichtet. Kern dieser Briefe war die Bitte, sich - insbesondere auch im Bundesrat - dafür einzusetzen, dass die HOAI nicht abgeschafft, sondern ihre seit langem überfällige Novellierung, die den geänderten Planungsbedingungen und dem Interesse der Auftraggeber an handhabbaren, durchschaubaren Honorarregelungen Rechnung trägt, auf der Basis des nun vorliegenden Gutachtens zur Überarbeitung und Verbesserung der HOAI, des sog. "Statusberichts 2000plus Architekten/Ingenieure", vorangetrieben wird. Mit seinem Antwortschreiben vom 16. April 2003, bei der Kammer eingegangen am 24. April 2003, hat Senator Mettbach - auch stellvertretend für den Ersten Bürgermeister und Senator Uldall - wie folgt zu diesem Thema Stellung bezogen:
"Ich teile Ihre Auffassung, dass der Statusbericht nicht nur grundlegende Aussagen zu den Rahmenbedingungen der Berufsausübung von Architekten und Ingenieuren und zur wirtschaftlichen Lage von Architekten- und Ingenieurbüros enthält, sondern auch w ichtige und in der Folgezeit zu diskutierende Vorschläge der Gutachter zu einer grundlegenden Reform, Modernisierung und Vereinfachung des Honorarrechts der Architekten und Ingenieure. Im Zusammenhang mit der Diskussion über eine mögliche Aufhebung der HOAI kommt dabei den Empfehlungen der Gutachter, welche sich im Ergebnis für den Erhalt einer gründlich modernisierten und reformierten HOAI aussprechen, besonderes Gewicht zu.
Aus meiner Sicht ist es jetzt angezeigt, sich intensiv und sachgerecht mit den Ergebnissen und Vorschlägen des Statusberichts auseinanderzusetzen und den Bericht als Grundlage im Zusammenhang mit der Reform und Weiterentwicklung des Honorarrechts der Architekten und Ingenieure konstruktiv zu nutzen."
Damit hat sich der Senator zwar nicht ausdrücklich für den dauerhaften Erhalt der HOAI ausgesprochen. Er hat aber in begrüßenswerter Klarheit die Kammern in ihrer Haltung unterstützt, wonach es - statt eine Abschaffung der Honorarordnung zu verfolgen - jetzt darum gehen muss, die Vorschläge des angesprochenen Statusberichts im Einzelnen zu diskutieren, um auf dieser Basis möglichst rasch zu der seit Jahren von allen Seiten angestrebten Novelle der HOAI zu kommen. Aufgrund der Ausführungen von Senator Mettbach ist davon auszugehen, dass sich auch der hamburgische Senat in die Phalanx der - soweit ersichtlich - wohl ganz überwiegenden Zahl von Regierungen der Bundesländer einreiht, die der Vorstellung des Bundeswirtschaftsministers, mit der kurzfristigen Abschaffung der HOAI einen möglichen "Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Deregulierung in Deutschland" zu schaffen, nachdrücklich widersprechen. Ob der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit angesichts des starken Widerstandes insbesondere auch der Länder seine erklärte Absicht, noch vor der Sommerpause einen Regelungsvorschlag zur Abschaffung der HOAI in das Bundeskabinett und anschließend in den Bundesrat einzubringen, weiter verfolgen wird, bleibt abzuwarten.
Dr. Holger Matuschak