1. Mai 2004 - Die EU wächst um 75 Millionen Menschen
40 Fragen und Antworten zur Beschäftigung von Bürgern der neuen Mitgliedstaaten:
- Welche Übergangsfristen wird es im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit geben?
- Gelten die Fristen auch für grenzüberschreitende Dienstleistungen?
- Können Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten als Leiharbeiter bei uns tätig werden?
- Darf ein Unternehmen, das seinen Sitz in einem der neuen Mitgliedstaaten hat, seine Mitarbeiter in Deutschland einsetzen?
- In welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen können Handwerksbetriebe aus den Mitgliedstaaten ab dem 01. Mai 2004 in Deutschland tätig werden?
All dies und vieles mehr beantwortet das Dokument "Informationen über die
Anwendung des EU-Beitrittsvertrages bei der Beschäftigung von Staatsangehörigen
der Beitrittsstaaten", das Sie hier herunterladen können.