Die Hamburger Bürgerschaft hat am 7. Dezember 2005 die neue Hamburgische Bauordnung (HBauO) beschlossen, die zum Teil gravierende Änderungen mit sich bringen wird. Diese einschneidenden Neuerungen betreffen sowohl die Verfahrensregelungen (etwa durch das neu eingeführte "Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung", durch die Reduzierung des Prüfungsumfangs im "vereinfachten Genehmigungsverfahren", das im übrigen nunmehr als wählbare Alternative zum "Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung" zur Verfügung steht, durch den Wegfall des Bauanzeigeverfahrens oder durch den Verzicht auf die bauaufsichtliche Prüfung des Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutzes) als auch die materiellen Inhalte (z. B. die Abstandsflächen, der Brandschutz, die Anforderungen an Aufenthaltsräume, Wohnungen und Wohnungsfolgeeinrichtungen u.v.m.).
Leider konnte die Hamburgische Ingenieurkammer - Bau nur teilweise durch entsprechende Diskussionen im Vorfeld des eigentlichen Gesetzgebungsverfahrens gewisse Verbesserungen erreichen. Die grundsätzliche Kritik, wie sie in der offiziellen Stellungnahme der Hamburgische Ingenieurkammer - Bau zum Gesetzesentwurf formuliert war (s. Regionalreport im DIB Heft 10, S. 1 ff., oder hier im Internet), konnte bedauerlicherweise nur sehr wenig bewirken.
Gleichwohl wird die neue Bauordnung am 1. April 2006 in Kraft treten. Bis dahin gelten grundsätzlich noch die alten Regelungen. Die Hamburgische Ingenieurkammer - Bau empfiehlt daher allen Planern nachdrücklich, sich bis zu diesem Datum in das in weiten Teilen völlig neue Recht einzuarbeiten.
Die neue Hamburgische Bauordnung wurde im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und kann im Internet unter www.luewu.de eingesehen werden.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt plant, im Frühjahr eine zusammenfassende Broschüre zu diesem Thema herausgeben, auf die an dieser Stelle noch rechtzeitig hingewiesen wird.
Schließlich bietet die Kammer im Rahmen ihrer Fortbildung Ende März/Anfang April eine 3-teilige Seminarreihe an, in denen die wichtigen Schwerpunkte der Neufassung ("Neugestaltung des Genehmigungsverfahrens", "Neuordnung des Brandschutzkonzepts", "Reduzierung der Abstandsflächen und weiter materielle Änderungen") vorgestellt werden. Die Einzelheiten dazu stehen im Fortbildungsprogramm der Kammer (S. 19/20), das allen Kammermitgliedern zugeschickt wurde, das aber auch auf der Homepage der Kammer unter "Fortbildung" eingesehen werden kann.
Bitte nutzen Sie die Zeit bis zum Inkrafttreten dieser neuen Bauordnung, um sich - auf welche Art auch immer - mit den Neuerungen vertraut zu machen!