Standsicherheit von Gebäuden

Mit Schreiben vom 31.10.2006 hat Staatsrat Axel Gedaschko/Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Kammer folgende Informationen zur Standsicherheit von Gebäuden mitgeteilt, die wir unseren Mitgliedern hierdurch zur Kenntnis geben:

Im letzten Winter sind in Deutschland und im Ausland mehrere Gebäude eingestürzt, weil die Dachkonstruktion der auftretenden Belastung nicht mehr standhalten konnte. Besonders tragisch war der Einsturz des Daches der Eissporthalle in Bad Reichenhall, bei dem eine Vielzahl von Toten zu beklagen war. Diese Unglücksfälle haben neben der Suche nach den Ursachen des Einzelfalles die Frage aufgeworfen, ob generell zusätzliche Maßnahmen beim Bau oder im Betrieb von Gebäuden erforderlich werden.

Die für das Bauwesen zuständigen Minister und Senatoren der Bundesländer haben vor diesem Hintergrund auf der Bauministerkonferenz im Februar dieses Jahres eine Arbeitsgruppe beauftragt, das bauordnungsrechtliche Regelwerk und die Frage der Instandhaltung bestehender Gebäude zu untersuchen.

Als Ergebnis dieser Untersuchung, insbesondere des Einsturzes der Eissporthalle in Bad Reichenhall, wurde festgehalten, dass das bauordnungsrechtliche Regelwerk zur Erhaltung des erreichten hohen Sicherheitsstandards ausreichend sei, die Frage der Instandhaltung von Gebäuden jedoch konkretisiert werden sollte.

Als Ergebnis dieser Untersuchung, insbesondere des Einsturzes der Eissporthalle in Bad Reichenhall, wurde festgehalten, dass das bauordnungsrechtliche Regelwerk zur Erhaltung des erreichten hohen Sicherheitsstandards ausreichend sei, die Frage der Instandhaltung von Gebäuden jedoch konkretisiert werden sollte.

Die "Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten" können im Internet unter www.bsu.hamburg.de heruntergeladen werden.