Nach Information der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gelten ab dem 01.01.2007 bezüglich der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC's folgende Neuregelungen:
Privathaushalte, die zumindest ein Radio haben, sind von der "PC-Gebühr" nicht betroffen!
Für Privathaushalte, die bereits ein Radio (zu Hause oder im Auto) oder einen Fernseher angemeldet haben, ändert sich nichts. Denn für zusätzliche Empfangsgeräte, wie z.B. einen internetfähigen PC, ein UMTS-Handy oder einen Zweit-Fernseher, fallen keine weiteren Gebühren an. Hier gilt für den PC - wie für alle sonstigen Empfangsgeräte - die so genannte "Zweitgerätefreiheit".
Ein Privathaushalt, der ein Radio und einen Internet-PC, aber keinen Fernseher hat, zahlt nach wie vor 5,52 Euro Rundfunkgebühr monatlich.
Ein Privathaushalt, der einen Fernseher und einen Internet-PC hat, zahlt nach wie vor 17,03 Euro monatlich.
Auch Angestellte und Beamte (z. B. ein Lehrer, der auf dem heimischen PC seinen Unterricht vorbereitet), die ihren internetfähigen PC zu Hause teilweise beruflich nutzen, müssen dafür keine zusätzliche Gebühr bezahlen, wenn sie schon zumindest ein Radio angemeldet haben.
Welche Privathaushalte sind von der Gebühr betroffen?
Betroffen sind nur die wenigen Privathaushalte, die weder Radio noch Fernsehen haben und auch kein Fahrzeug mit einem Autoradio besitzen, sondern nur einen internetfähigen PC. Ab 1. Januar 2007 muss dieser bei der GEZ gemeldet werden. Statistisch wird allerdings davon ausgegangen, dass nahezu 100% der Privathaushalte zumindest ein Radio besitzen.
Was gilt für Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbstständige mit einem abgetrennten Büro im Wohnhaus?
Haben diese bereits ein beruflich genutztes Fahrzeug mit Autoradio, so wird keine zusätzliche Gebühr für einen Internet-PC fällig. Die monatliche Gebühr von 5,52 Euro fällt nur an, wenn diese selbstständig Tätigen in diesem Büro oder im Auto noch kein Radio angemeldet haben.
Was gilt für Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige mit einem Büro außerhalb des Wohnhauses und für Betriebe?
Auch hier ist entscheidend, ob bereits ein Fahrzeug mit einem Radio auf das Büro oder Betriebsgrundstück angemeldet oder ein sonstiger Radioempfänger im Büro vorhanden ist. Sollte dies der Fall sein, dann fällt keine zusätzliche Gebühr für den Internet-PC an.
Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Radioempfangsgerät vorhanden, so fällt für sämtliche Internet-PCs, unabhängig von ihrer Zahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,52 Euro monatlich an.
Weitere Informationen können unter http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html#2 nachgelesen werden.