Information der VBG für Kammermitglieder zum Thema "Beurteilung der Arbeitsbedingungen"

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bittet die Hamburgische Ingenieurkammer - Bau um Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Der VBG liegt viel daran, auch zukünftig durch vorbeugende Maßnahmen die Arbeit der Beschäftigten sicher und gesund zu gestalten und dabei den einzelnen Mitarbeiter zu unterstützen. Aus diesem Grund wird die VBG unter www.vbg.de ab Mai 2007 branchenbezogene Hilfen zur Durchführung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen zur Verfügung stellen. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes und ermöglicht durch eine systematische Betrachtung von möglichen Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz, dass gegebenfalls notwendige Schutzmaßnahmen erkannt und umgesetzt werden.

Der Unternehmer hat die Pflicht, für seinen Betrieb Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen; diese betriebsspezifische präventive Vorgehensweise trägt mit dazu bei, dass im Zuge der Deregulierung von Arbeitsschutzvorschriften starre Regelungen zurückgenommen worden sind.

Für das 4. Quartal 2007 plant die VBG eine Aktion zur Ermittlung des Umsetzungsgrades der Gefährdungsbeurteilung in Kleinbetrieben. Die VBG bittet darum, dass die Kammer sich aktiv an der Steigerung des Umsetzungsgrades der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen beteiligt und die vorstehende Information veröffentlicht.