Entwurf einer HOAI-Novelle nicht akzeptabel

Am 26. Februar 2008 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen Referentenentwurf für die Novellierung der HOAI vorgelegt (der Entwurf kann hier nebst Anschreiben, Bekanntmachung und Begründung sowie Anlage heruntergeladen werden).
Die Reaktion der Betroffenen reicht von Enttäuschung bis Entsetzen, in jedem Fall wird der Entwurf einhellig äußerst kritisch gesehen und abgelehnt. Diese Haltung wurde auch bei der Anhörung im BMWi am 9. April 2008 deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Missbilligung des Entwurfs hat seinen Grund darin, dass mit einer solchen HOAI - sollte sie in dieser oder in einer ähnlichen Form verabschiedet werden - die Verbindlichkeit von Honorarvorgaben für Ingenieur- und Architektenleistung weitgehend aufgehoben wäre. Mit einer solchen HOAI würde ein Systemwechsel vom derzeit im Bereich der Ingenieur- und Architektenleistung vorherrschenden Leistungswettbewerb zum Preiswettbewerb vollzogen, d. h. die Ingenieure und Architekten, wollten sie noch Aufträge vor allem von professionellen Bauherren bekommen, müssten sich häufig zu Dumpingpreisen verdingen.
Prognostiziert werden kann allemal, dass eine solche Honorarordnung in der Vielzahl der Fälle zu unauskömmlichen Honoraren der Planer führen würde, was durchaus gravierende Folgen nicht nur für einzelne Büros, sondern auch für die gesamten Berufsstände haben dürfte.
Darüber hinaus würde eine solche Honorarordnung, da viele Leistungen (z.B. die Objektüberwachung, viele Fachingenieurleistungen) nicht mehr mit verbindlichen Honoraren verbunden wären, mit einer völlig falschen Darstellung der Kernaufgaben von Ingenieure und Architekten verbunden sein, was über die schlimmen rein honorarrechtlichen Konsequenzen auch fatale Folgen für das Berufsbild der Ingenieure und Architekten in der Öffentlichkeit und damit bei (potentiellen) Auftraggebern hätte.
Eine derartige HOAI wäre amputiert und zudem ungenau, zweideutig und für alle Beteiligten unverständlich, so dass die Honorarermittlung völlig unklar und offen wäre und dadurch zwingend noch mehr Honorarrechtsstreitigkeiten als bereits jetzt ausgelöst würden.

Auch der Vorstand der Hamburgischen Ingenieurkammer - Bau hat sich insoweit eindeutig ablehnend positioniert. Die Hamburgische Ingenieurkammer - Bau wird dies deshalb - sobald die Bildung des neuen Senats abgeschlossen ist - gegenüber der hamburgischen Politik entsprechend deutlich artikulieren.
Natürlich unterstützt die Hamburgische Ingenieurkammer - Bau vollinhaltlich auch die betreffenden schriftlichen Äußerungen der Kammern auf Bundesebene (Download, oder www.bingk.de). Beispielhaft kann hier der offene Brief heruntergeladen werden, der von der Bundesingenieurkammer, dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten (AHO) und der Bundesarchitektenkammer und praktisch allen auf Bundesebene vertretenen Berufsverbänden der Ingenieure und Architekten (VBI, BDB, BVPI, BDVI, BVS, VFA, BDA, BDIA, BDLA, BfB, SRL) an die Bundesminister Glos und Tiefensee sowie an das Bundeskanzleramt und die anderen Bundesministerien versandt wurde.