Neue HOAI am 18. August 2009 in Kraft getreten

Aufgrund der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 17. August 2009 (http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl) ist die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) am Tag danach, also am 18. August 2009, in Kraft getreten (vgl. § 56 HOAI 2009). Für alle Ingenieurverträge, die von diesem Tag an geschlossen werden, gilt diese neue HOAI automatisch, soweit die betreffenden Leistungen vom neuen Anwendungsbereich der HOAI mit Verbindlichkeit erfasst werden. Für alle Altverträge, d.h. für alle Verträge, die vor dem 18. August 2009 mündlich oder schriftlich geschlossen wurden, und für alle damit vereinbarten Leistungen bleibt gem. § 55 HOAI 2009 die alte HOAI als Grundlage der Honorarermittlung verpflichtend.