Die bislang ohnehin als unauskömmlich angesehenen Stundensätze des § 6 HOAI 1996 wurden ersatzlos
gestrichen, um den Parteien eine größere Vertragsfreiheit einzuräumen. Regelungen zur Höhe von Stundensätzen
sind damit in der HOAI 2009 nicht mehr gegeben, so dass die Vertragsparteien gefordert sind, ortsübliche
Stundensätze zu vereinbaren. Bei der Vereinbarung von Stundensätzen ist zu beachten, dass in diesen
sämtliche Kosten eines Planerbüros aus projektbezogener Tätigkeit zu erwirtschaften sind.
Der AHO zeigt drei Wege zur Ermittlung von Stundenverrechnungssätzen als Arbeitshilfe auf. Der erste Weg
basiert auf der Ermittlung gemäß AHO-Bürokostenvergleich, der zweite Weg basiert auf dem Statusbericht
2000plus Architekten/Ingenieure und der dritte Weg zeigt die komplexe Ermittlung von bürospezifischen
Mitarbeiterverrechnungssätzen auf.
Der AHO-Stundensatzrechner steht nun als online-Service auf der Website des AHO
unter www.aho.de/hoai/praxishilfe.php3 zur Verfügung.