AHO bietet Praxishilfe zur Ermittlung von Stundensätzen

Die bislang ohnehin als unauskömmlich angesehenen Stundensätze des § 6 HOAI 1996 wurden ersatzlos gestrichen, um den Parteien eine größere Vertragsfreiheit einzuräumen. Regelungen zur Höhe von Stundensätzen sind damit in der HOAI 2009 nicht mehr gegeben, so dass die Vertragsparteien gefordert sind, ortsübliche Stundensätze zu vereinbaren. Bei der Vereinbarung von Stundensätzen ist zu beachten, dass in diesen sämtliche Kosten eines Planerbüros aus projektbezogener Tätigkeit zu erwirtschaften sind.

Der AHO zeigt drei Wege zur Ermittlung von Stundenverrechnungssätzen als Arbeitshilfe auf. Der erste Weg basiert auf der Ermittlung gemäß AHO-Bürokostenvergleich, der zweite Weg basiert auf dem Statusbericht 2000plus Architekten/Ingenieure und der dritte Weg zeigt die komplexe Ermittlung von bürospezifischen Mitarbeiterverrechnungssätzen auf.

Der AHO-Stundensatzrechner steht nun als online-Service auf der Website des AHO unter www.aho.de/hoai/praxishilfe.php3 zur Verfügung.