Bundeskabinett stimmt geänderter Vergabeverordnung zu: Damit gilt zukünftig auch eine neue VOF

Das Bundeskabinett hat am 28. April 2010 den Änderungswünschen des Bundesrats zu der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Überarbeitung der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung zugestimmt. Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt - voraussichtlich - noch im Mai 2010 sind diese beiden geänderten Rechtsverordnungen in Kraft getreten. U.a. werden damit auch die reduzierten und aufgrund unmittelbar geltenden EU-Rechts bereits seit dem 01.01.2010 verbindlichen Schwellenwerte (für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen in aller Regel 193.000 Euro) ausdrücklich in das deutsche Vergaberecht eingeführt.
Vor allem treten gleichzeitig auch die bereits im Jahr 2009 novellierten und veröffentlichten Vergabe- und Vertragsordnungen "VOB", "VOL" und "VOF" (abrufbar unter www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/oeffentliche-auftraege.html) in Kraft und lösen damit die bisherigen Vorschriften (folglich auch die alte VOF in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2006) ab.

Die Vergabe freiberuflicher Leistungen oberhalb der Schwellenwerte richtet sich also künftig nach der VOF 2009. Zwar ist die VOF völlig neu strukturiert worden, z.B. gibt es jetzt nur noch 20 Paragraphen; materiell sind aber viele Regeln erhalten geblieben. Dies gilt etwa für die Vorgabe, dass kleinere Büroorganisationen und Berufsanfängern auch künftig angemessen berücksichtigt werden sollen (§ 2 Abs. 4 VOF 2009), vor allem aber für die Verpflichtung von Auftraggebern, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die vom Auftraggeber im Vergabeverfahren angefordert werden, angemessen und - im Fall der Einschlägigkeit - verbindlich nach HOAI zu vergüten (§ 13 Abs. 3 VOF 2009). Hinsichtlich der im Bewerbungsverfahren vorzulegenden Eignungsnachweise gibt es jedoch eine sehr zu begrüßende Änderung: Gemäß § 5 Abs. 2 VOF 2009 ist der Auftraggeber zukünftig gehalten, grundsätzlich für bestimmte Eignungsnachweise nur noch Eigenerklärungen zu verlangen. Dies wird hoffentlich dazu führen, die vor allem für die Bewerber in der Vergangenheit sehr problematische "Nachweisflut" zumindest im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand einzudämmen.

Natürlich gibt es noch eine Reihe von anderen Neuerungen, Ergänzungen und Streichungen im Zusammenhang mit der VOF 2009. Damit sollten sich insbesondere die Ingenieure, die sich an Vergabeverfahren nach VOF als Bewerber beteiligen oder die Auftraggeber bei solchen Verfahren betreuen, intensiv auseinander setzen.

Dr. Holger Matuschak