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Umsatzsteuererhöhung zum 01.01.2021

Die von Bundestag und Bundesregierung mit dem Konjunkturpaket zur Bewältigung der Pandemiefolgen im Frühsommer beschlossene, zeitlich befristete Senkung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 16 % endet am 31. Dezember 2020.

Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann wieder der normale Umsatzsteuersatz. Was es dabei in der Planerpraxis zu beachten gilt, hat die Bundesingenieurkammer in Abstimmung mit dem VBI, dem BDB und dem BVPI in einer Übersicht zusammengestellt, die Sie nachfolgend herunterladen können:

Datei zum Herunterladen: 

PDF icon Merkblatt Umsatzsteuererhöhung