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Information bzgl. Rechnungsstellung an die Autobahn für 2023

Die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau weist ihre Mitglieder darauf hin, die Abschlags- und Schlussrechnungen an die Die Autobahn GmbH des Bundes grundsätzlich bis spätestens 20.11. zu stellen, damit diese zeitgerecht geprüft und noch im Jahr 2023 bezahlt werden können.

Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen:

• Vorauszahlungen sind gemäß bereits getroffener Vereinbarungen bzw. unter Beachtung der Regelungen gemäß §16 Abs. 2 VOB/B möglich.
• Unabhängig von den Vorauszahlungen können in den bis zum 20.11. zu stellenden Rechnungen, neben den bereits erbrachten, die bis zum Zahltag prognostizierten Leistungen berücksichtigt werden. Die prognostizierten Leistungen werden im Verlauf der Rechnungsprüfung evaluiert und nach Leistungserbringung festgestellt und bezahlt.
• Nach dem 20.11. eingehende Rechnungen werden natürlich ebenfalls vertragsgerecht bearbeitet. Ihre Zahlung erfolgt gemäß VOB/B bzw. den vereinbarten Fälligkeiten.