Sie sind hier

KOMPASS: Förderprogramm für Soloselbstständige

Auch in Nicht-Krisenzeiten geraten Soloselbstständige immer wieder in existenzielle Gefährdungslagen. Neben den nötigen zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt es ihnen oft auch an grundlegenden Kenntnissen, um sich krisenfest und gegenüber der Konkurrenz wettbewerbsfähig aufzustellen.

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat 2023 die neue Förderrichtlinie KOMPASS ins Leben gerufen, um die Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells von Soloselbstständigen und Freiberuflern zu erhöhen.
Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Soloselbstständige mit maximal einem Mitarbeitenden bei der Sicherung ihrer beruflichen Existenz unterstützt werden.

Schlüssel dazu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein, um Perspektiven für eine zukunftssichere Soloselbstständigkeit zu schaffen. Die Zuschusshöhe für die Förderung nach dieser Richtlinie beträgt max. 90 % bis zu einer Anteilsfinanzierung von maximal 4.500 Euro.

Umfangreiche weiterführende Informationen und Link zum Erklärvideo: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/2023/2023_07_13_kompas…

Überblick Förderrichtlinie KOMPASS pdf download nachfolgend

Datei zum Herunterladen: 

PDF icon ueberblickfoerderrichtliniekompass_27-11-2023.pdf