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Zukünftig qeSiegel statt Unterschrift auf elektronischen Bescheiden

Hamburg geht in der Digitalisierung der Bauverwaltung den nächsten Schritt: Nach der Einführung des verpflichtenden digitalen Bauantrags werden seit dem 7. Februar 2024 Bescheide im Baugenehmigungsverfahren mit einem qualifizierten elektronischen Siegel (qeSiegel) versehen und über ein elektronisches Postfach im Servicekonto bekanntgegeben.

Eine Unterschrift per Hand und Bekanntgabe auf dem Postweg ist nicht mehr nötig. Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt damit als erstes Bundesland auf ein vollständig elektronisches Baugenehmigungserfahren mittels qeSiegel. Von der Antragstellung bis zum Bescheid ist das Verfahren durchgängig digital.

Insbesondere zwei Punkte sind für Planer*innen wichtig:

  • Es gibt keine Unterschrift mehr auf den Bescheiden, stattdessen führt das sog. qeSiegel dazu, dass der Bescheid gültig ist.
  • Der Bescheid wird über das Serviceportal statt auf dem Postweg bekanntgegeben.

Es wird bei der Übermittlung in das Serviceportal eine E-Mail an die im Servicekonto hinterlegte Adresse geschickt (gem. § 41 Abs. 2b HmbVwVfG).

Bzgl. der Bekanntgabe ist von Planer*innen ansonsten nichts weiter zu tun, als weitere am Verfahren beteiligte Personen über die erteilte Baugenehmigung zu informieren bzw. diese weiterzuleiten.

Mehr Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung der Stadt, nachfolgend herunterzuladen:

Datei zum Herunterladen: 

PDF icon 240206_pm_qesiegel_002_.pdf