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Bewerbung zum Senator-Neumann-Preis 2018
Seit 1993 verleiht die Freie und Hansestadt Hamburg den Senator-Neumann-Preis.
In 2018 ist es wieder soweit. Wer darf sich bewerben?
Alle natürlichen und juristischen Personen, die maßgeblich an Leistungen und Arbeiten in Hamburg beteiligt sind, die in hervorragender Weise und mit innovativer Wirkung die Interessen behinderter Menschen berücksichtigen, sich erfolgreich für Inklusion, Chancengleichheit und Selbstbestimmung von Menschen einsetzen und dadurch zu einer inklusiven Gesellschaft beitragen.
Für den Nachwuchspreis können sich Personen bewerben, die in Hamburg wohnen oder eine Hamburger Ausbildungsstätte im schulischen, betrieblichen oder universitären Bereich besuchen.
Das Preisgeld beträgt 20.000 €. Davon entfallen 15.000 € auf den Hauptpreis und 5.000 € auf den Nachwuchspreis.
Die weiteren Wettbewerbsbedingungen sowie damit zusammenhängende Fragen entnehmen Sie bitte den Unterlage zum Download.
Reichen Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum
29. März 2018
bei der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen ein.
Datei zum Herunterladen:
180118_ausschreibung_2018.pdf 180201_formblatt_bewerbung_snp_2018_beschreibbares_pdf.pdf 180205_anschreiben_snp.pdf 180112_frequently_asked_questions_faq.pdf 170921_satzung.pdf