Informationshilfe zu E-Rechnungen
E-Rechnungen sind seit dem 01. Januar 2025 für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B) verpflichtend. Unternehmen müssen E-Rechnungen seit diesem Stichtag empfangen können, für die Ausstellung von E-Rechnungen gibt es Übergangsfristen bis Ende 2027.