Neu: Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist jetzt für hamburgische Beratende Ingenieure möglich!
Auch auf das Engagement der Hamburgischen Ingenieurkammer - Bau hin ist es Beratenden Ingenieuren nach der neuen Fassung des Hamburgischen Gesetzes über das Ingenieurwesen (HmbIngG) seit dem 18.1.2016 möglich, Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbBs) zu gründen.