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Information zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, mit dem die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) umgesetzt wurde. Mit dem Gesetz werden private Wirtschaftsakteure dazu verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Das BFSG verpflichtet Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Dies betrifft Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleister (und somit auch Ingenieurbüros), die Produkte oder Dienstleistungen für den Endverbraucher anbieten. Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro erzielen, sind von der Pflicht zur Barrierefreiheit bei Dienstleistungen grundsätzlich ausgenommen, nicht aber bei Produkten.

Nach der Gesetzesbegründung gilt das BFSG dann, wenn „Verbrauchern Angebote vorgestellt sowie Buchungen und Zahlungen getätigt werden können“. Darunter können auch reine Kontakt-/Terminbuchungsformulare, die sich an Verbraucher richten, fallen. Kann z.B. online auf einer Webseite ein konkreter Termin gebucht werden (auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags) und erfolgt dieser Vorgang komplett digital (elektronisch erbracht), dann erfüllt diese Webseite grundsätzlich die Kriterien für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr – obwohl der eigentlich angestrebte Vertrag erst später finalisiert und damit abgeschlossen wird.

Zur Anpassung der Internetseiten an die Anforderungen des BFSG sollten Ingenieurbüro daher zusammen mit ihren jeweiligen IT-Dienstleister Maßnahmen treffen, um für die Internetseiten rechtssicher zu gestalten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sieht bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor.

Neben den Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt es mittlerweile zahlreiche Selbstcheck-Tools, FAQs und Erläuterungen, darüber hinaus auch Angebote von IT-Dienstleistern:

https://bfsg-gesetz.de/check/

https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-…

https://www.ihk-muenchen.de/ratgeber/recht/werbung-fairer-wettbewerb/bar…