Sie sind hier

Informationshilfe zu E-Rechnungen

E-Rechnungen sind seit dem 01. Januar 2025 für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B) verpflichtend. Unternehmen müssen E-Rechnungen seit diesem Stichtag empfangen können, für die Ausstellung von E-Rechnungen gibt es Übergangsfristen bis Ende 2027.

Zur verbesserten Etablierung der E-Rechnung hat der Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen (BVBS) eine praxisorientierte Handlungsempfehlung zur standardisierten Nutzung von Datenfeldern herausgegeben. Dabei geht es um die Business Terms (BT Felder), die bisher noch nicht flächendeckend nach definierten Standards angewendet wurden. Eine Arbeitsgruppe beim BVBS hat nun diese praxisorientierte Hilfestellung erarbeitet.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Webseite des BVBS: https://www.bvbs.de/erechnung/

Datei zum Herunterladen: 

PDF icon 20251110_bvbs_pr_bt_felder_e_rechnung.pdf