Sie sind hier
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – BEG-Info- Wiederaufnahme der Pflichtangaben zur CO2-Einsparung im TPN-Formular (sog. Energieeffizienzabfragen)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert, dass im Rahmen der BEG EM die Pflichtangaben zur Energiebilanz und CO₂-Einsparung im Formular zum Technischen Projektnachweis (TNP) ab dem 07.04.2026 – nach zwischenzeitlicher Aussetzung - wieder verpflichtend sind.
Wiederaufnahme der Pflichtangaben zur CO2-Einsparung im TPN-Formular (sog. Energieeffizienzabfragen) ab dem 07.04.2026
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) erhebt das BAFA im Formular zum Technischen Projektnachweis (TPN) seit dem 19. Januar 2026 Daten zur Energiebilanz und zur CO2-Einsparung. Die Anforderung geht auf europäische Vorgaben zurück, die eine bessere Datengrundlage zu Effizienzsteigerungen und zu Fördereffizienzen erforderlich machen (Art. 17 EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie). Erklärtes Ziel von BMWE und BAFA ist, dass durch die notwendige Datenerhebung nur möglichst geringfügige, klar begrenzte zeitliche Mehraufwände für die Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten (nachfolgend EEE) entstehen.
Nach temporärer Aussetzung der Energieeffizienzabfragen wird die Verbesserung der Energieeffizienz ab dem 07.04.2026 im TPN wieder verpflichtend abgefragt.
Das BMWE und BAFA haben sich mit den Beraterverbänden GIH, DEN und ZIV zum erwarteten Mehraufwand seitens der EEE für die Erhebung der zusätzlichen Daten ausgetauscht.
Aus diesem Austausch ging der im Folgenden dargestellte Ansatz hervor.
1.Wer muss die Angaben für die Erfassung der Energieeffizienz ausfüllen?
Die/Der eingebundene EEE, der den Technischen Projektnachweis (TPN) erstellt, ermittelt auch die Daten zur Energiebilanz und CO2-Einsparung.
Die Angaben sind auf Vorhaben begrenzt, in denen ein Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gewährt wurde und sind grundsätzlich der dem iSFP zugrundeliegenden Bilanzierung zu entnehmen. Alternative Berechnungswege wie Online-Energiesparrechner oder vereinfachende Rechentools werden nun explizit von der Datenermittlung ausgeschlossen.
Die Reihenfolge der vorgeschlagenen Maßnahmen und die Zusammenstellung der Pakete soll sich bereits bei Erstellung des iSFP möglichst nah an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Beratenen sowie an einem technologisch sinnvollen Bauablauf orientieren. Dem sind in der Praxis oft Grenzen gesetzt.
Mögliche Abweichungen vom iSFP hinsichtlich der Reihenfolge, Kombination und dem Umfang der Maßnahmen, genauso wie abweichende technische Kennwerte in der Umsetzung sollen in der Datenerhebung zur Energiebilanz und CO2-Einsparung im TPN adäquat abgebildet werden. Dazu soll der im BEG EM-Verfahren eingebundene EEE, die vorhandenen Projektdaten des iSFP innerhalb seiner Bilanzierungssoftware aktualisieren. Die neu berechneten Kennwerte können direkt aus der Bilanzierungssoftware entnommen und in den TPN eingetragen werden. Die Erzeugung eines neuen iSFP über die Druckapplikation ist nicht notwendig.
Falls der iSFP mit dem mittlerweile veralteten Bilanzierungsverfahren nach DIN 4108-6/4701-10/12 erstellt wurde, dürfen die Ergebnisse trotzdem verwendet werden.
2. Befreiung von der Pflicht zur Datenabgabe
Hat der eingebundene EEE keinen Zugriff auf die dem iSFP zugrunde liegenden Bilanzierungsdaten und kann sich der eingebundene EEE diesen Zugriff unter vertretbarem Aufwand auch nicht verschaffen, wird von der zusätzlichen Datenerhebung abgesehen.
Dies ist bspw. der Fall, wenn der iSFP von einem anderen EEE erstellt wurde und der eingebundene EEE die Projektdaten nicht einsehen und/oder verarbeiten kann. In diesem Fall muss der eingebundene EEE im TPN erklären, dass er auf die iSFP-Bilanzdaten keinen Zugriff hat und die Daten zur Energiebilanz und CO2-Einsparung nicht mit vertretbarem Aufwand bereitstellen kann. Mit dieser Erklärung wird der eingebundene EEE von der Pflicht der zusätzlichen Datenerhebung entbunden. Den nachvollziehbaren Haftungsbedenken der EEE wird durch diese Befreiungsmöglichkeit Rechnung getragen.
Zusätzlich muss der von der Pflichtangabe befreite EEE den Namen des EEE angeben, der den iSFP erstellt hat. Die Angaben werden stichprobenhaft geprüft.
Im Fall von Verstößen behalten BMWE und BAFA sich vor, eine nachträgliche Datenerhebung für alle eingereichten TPN seit dem 07.04.2026 zu verlangen. Gegebenenfalls erfolgt eine Mitteilung über eine Pflichtverletzung des EEE an die Expertenliste.
3. Welche Angaben werden im TPN abgefragt?
- Die Gebäudenutzfläche AN vor und nach Umsetzung der Einzelmaßnahme – um Erweiterungen zu erkennen.
- Der Transmissionswärmeverlust HT vor und nach Umsetzung der Einzelmaßnahme (wird nur bei Maßnahmen an der Gebäudehülle abgefragt).
- Der Endenergiebedarf QE vor und nach Umsetzung der Einzelmaßnahme.
- Der Primärenergiebedarf QP vor und nach Umsetzung der Einzelmaßnahme.
- Die äquivalenten CO2-Emissionen vor und nach Umsetzung der Einzelmaßnahme.
Bei Fragen können Sie sich gern an BEG-KOMMUNIKATION@bafa.bund.de wenden.