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Bundesregister Nachhaltigkeit (BRNH): Kreis der als gleichwertig anerkannten Qualifikationsnachweise für eine Eintragung erweitert

Das Bundesregister Nachhaltigkeit (BRNH) von BAK und BIngK wird zum 16. März 2026 weiter aufgebaut und der Kreis der als gleichwertig anerkannten Qualifikationsnachweise für eine Eintragung in das Bundesregister Nachhaltigkeit (BRNH) erweitert. Das BMWSB hat für die weitere Kooperation und Nutzung des BRNH im Rahmen eines künftigen Förderprogramms QNG-Basis eine entsprechende Erweiterung angeregt.

Ergänzend zur bisherigen Eintragungsmöglichkeit, neben dem erfolgreichen Absolvieren des Online-Leistungsnachweises auch über bestimmte Abschlüsse von QNG-anerkannten Systemanbietern in das BRNH eingetragen zu werden, wird die Eintragung nun auf folgende weitere Abschlüsse und Systemanbieter ausgeweitet:

Bereits als gleichwertiger Qualifikationsnachweis anerkannt waren:
- DGNB-Auditor/-in
- BNB-Koordinator/-in
- BNB-Sachverständige/-r

Ab dem 16. März 2026 werden zusätzlich anerkannt:
- BNB-Berater/-in
- BNK | BNG-Auditor/-in
- LNB-Experte/-in
- NaWoh-Koordinator/-in

Auch Personen mit einem dieser Abschlüsse können nun direkt im BRNH eingetragen werden, eine Teilnahme am Online-Leistungsnachweis ist für sie nicht mehr erforderlich.

Die betreffenden Systemanbieter wurden informiert und gebeten, ihre Expertinnen und Experten über die erweiterten Eintragungsmöglichkeiten zu informieren. In den FAQs („Wer kann sich ins BRNH eintragen lassen?“) sind jetzt auch die zusätzlichen Abschlüsse der Systemanbieter aufgeführt.

Datei zum Herunterladen: 

PDF icon brnh_information_zur_eintragung.pdf