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Sofortige Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesregierung hat am 08.07.2026 neue Rahmenbedingungen für die Gebäudeförderung (BEG) beschlossen.
Die neuen Förderbedingungen treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft.
Ab diesem Tag können nur noch Anträge unter den neuen Förderbedingungen bei KfW und BAFA gestellt werden. Bereits ab heute, 09.07.2026 können keine neuen (g)BzA bei der KfW bzw. TPB beim BAFA mehr erstellt werden. Vom 9. bis 20. Juli 2026 kommt es zu einer Umstellungsphase, um notwendige technische Anpassungen bei KfW und BAFA vorzunehmen. In einer Übergangsfrist können Antragsstellende mit gültiger (g)BzA bzw. TPB, die aber noch keinen Antrag gestellt haben, während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Konditionen bei BAFA und KfW stellen. Neue BzAs/TPBs können dann wieder ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden. Bis dahin passt die KfW die Förderung in ihren Produkten für die Heizungsförderung sowie für die systemische energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an.
Das BMWE hat FAQs zu den geänderten Förderbedingungen veröffentlicht:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG…
Die Bundesingenieurkammer bewertet die geplanten Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kritisch. Zwar sind einzelne Anpassungen – etwa die schrittweise Reduzierung des Klimageschwindigkeitsbonus oder die Neuausrichtung einzelner Förderbestandteile – grundsätzlich nachvollziehbar. Aus Sicht der Ingenieurinnen und Ingenieure drohen jedoch erhebliche Fehlanreize bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden.
Kürzungen bei der Gebäudehülle setzen falsche Anreize
Besonders kritisch sieht die Bundesingenieurkammer die vorgesehenen Einschnitte bei Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie die geplante Änderung beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Energetische Verbesserungen an Dach, Fassade, Fenstern oder Kellerdecken sind essenziell, um den Energiebedarf dauerhaft zu senken und Klimaschutzziele zu erreichen. Eine Schwächung dieser Förderbereiche gefährdet Investitionen in den Gebäudebestand und erschwert notwendige Sanierungsvorhaben.
Pauschale Förderung für Mehrfamilienhäuser greift zu kurz
Auch die geplante Übertragung einer pauschalen Kostenstaffelung auf Effizienzmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern wird kritisch bewertet. Die Kosten energetischer Sanierungen hängen maßgeblich von baulichen Rahmenbedingungen, Gebäudegeometrie und technischen Anforderungen ab und lassen sich nicht allein anhand der Zahl der Wohneinheiten sachgerecht abbilden.
iSFP-Bonus: Bewährtes Instrument darf nicht geschwächt werden
Mit Sorge blickt die Bundesingenieurkammer zudem auf die geplante Einschränkung des iSFP-Bonus. Der individuelle Sanierungsfahrplan hat sich in der Praxis als zentrales Instrument für den Einstieg in eine schrittweise und qualitätsgesicherte Gebäudesanierung bewährt. Eine Förderung erst ab der zweiten „signifikanten“ Maßnahme würde viele Eigentümer davon abhalten, überhaupt in eine strukturierte Sanierungsplanung einzusteigen. Gleichzeitig drohen neue Rechts- und Auslegungsunsicherheiten, solange nicht eindeutig definiert ist, welche Maßnahmen als „signifikant“ gelten.
Verlässliche Förderbedingungen schaffen Planungssicherheit
„Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten benötigen Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen verlässliche Rahmenbedingungen. Häufige Förderänderungen, unklare Übergangsregelungen und die Schwächung bewährter Instrumente gefährden das Vertrauen in die Förderpolitik und bremsen dringend notwendige Investitionen aus“, erklärt die Bundesingenieurkammer.
Bundesingenieurkammer fordert Nachbesserungen an der BEG
Die Bundesingenieurkammer fordert daher, den iSFP-Bonus weiterhin ab der ersten förderfähigen Maßnahme zu gewähren, die erhöhten förderfähigen Kosten beizubehalten, praxisgerechte Förderregelungen für Mehrfamilienhäuser vorzusehen und einen umfassenden Vertrauensschutz für bereits vorbereitete Projekte sicherzustellen.
Energetische Sanierung als Schlüssel für Klimaschutz und Bauwirtschaft
Energetische Sanierungen sind ein zentraler Baustein für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und die Stärkung der regionalen Bau- und Planungswirtschaft. Die Bundesingenieurkammer appelliert daher an die Bundesregierung, die vorgesehenen Änderungen im weiteren Verfahren fachlich zu überprüfen und die Praxiserfahrungen von Ingenieurinnen, Ingenieuren sowie Energieberatern stärker zu berücksichtigen.
Warnung vor Förderstopp während der Umstellung
Besonders kritisch bewertet die Bundesingenieurkammer einen möglichen kurzfristigen Förderstopp im Zuge der Umstellung der Förderbedingungen. Ein abruptes Aussetzen der Förderung hat erhebliche Auswirkungen für laufende Projekte und auf die Arbeit von Energieberaterinnen und Energieberatern. Bundesweit befinden sich zahlreiche Sanierungsmaßnahmen bereits in der Planungs- und Vorbereitungsphase, Beratungen wurden durchgeführt, Sanierungsfahrpläne erstellt, Angebote eingeholt und Finanzierungen abgestimmt. Ein plötzlicher Förderstopp wird diese Prozesse unterbrechen, Investitionsentscheidungen verzögern oder ganz verhindern und erhebliche Verunsicherung bei Eigentümern auslösen.
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