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Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen | EmpCo-RL
Die EU-Kommission hat mit der Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo-Richtlinie) das bestehende Verbraucher- und Wettbewerbsrecht verschärft um Greenwashing zu bekämpfen. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, Verbraucher vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern.
In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die neuen Vorschriften gelten seit dem 27. September 2026.
Die Richtlinie ist für Ingenieurbüros von erheblicher Bedeutung, weil sie die Anforderungen an Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Klimaaussagen in der Außendarstellung deutlich verschärft. Danach sind unbelegte Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Klimaaussagen sowie bestimmte Nachhaltigkeitssiegel unzulässig. Verstöße können durch Abmahnungen, Unterlassungsklagen, einstweilige Verfügungen und Vertragsstrafen verfolgt werden.
Zur Information unserer Mitglieder hat die Bundesingenieurkammer ein Merkblatt erstellt, das nachfolgend heruntergeladen werden kann.
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