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Erfolg der Kammern: Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) und die Ingenieurkammern der Länder, auch die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau, die sich in dieser Sache gemeinsam mit der Hamburgischen Architektenkammer an den hiesigen Finanzsenator gewandt hatte, haben im Interesse der Ingenieure eine Übergangsregelung erwirken können, die die unangenehmen Folgen eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen abschwächt.

Am 14.05.2014 hatte der BFH entschieden, dass Abschlagszahlungen nach der HOAI bilanziell sofort vollständig „als verdient“ und damit gewinnrelevant anzusehen sind. Eine Anwendung des Urteils auch auf alle noch offenen Steuerfälle hätte bei Ingenieuren zu einer plötzlichen und erheblichen Erhöhung der Bilanzgewinne und somit u.U. zu massiven, möglicherweise in Teilen nicht zu bewältigenden Steuer(nach)zahlungen führen können. Die BIngK und die Ingenieurkammern der Länder haben nun erreichen können, dass die Grundsätze des Urteils erst ab 2015 anzuwenden sind und zudem der aus dieser erstmaligen Anwendung der Grundsätze resultierende Gewinn gleichmäßig entweder auf die ersten zwei oder auf die ersten drei Wirtschaftsjahre verteilt werden kann. Dies hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit Schreiben vom 13.05.2015 klargestellt.
BMF-Schreiben sind Erlasse, die vom BMF im Einvernehmen mit den Ländern anlassbezogen herausgegeben werden und mit denen die Steuerverwaltung angewiesen wird, wie bestimmte steuerliche Sachverhalte bundeseinheitlich zu behandeln sind.

Das Schreiben des BMF kann hier eingesehen werden:

Datei zum Herunterladen: 

PDF icon bmf_schreiben_2015-06-29-gewinnrealisierung-abschlagszahlungen-werkleistungen.pdf