Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) / weitere Webinar-Termine!
Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten.
Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten.
Zum diesjährigen Sommerfest der Hamburgischen Ingenieurkammer und der Hamburgischen Architektenkammer
Sie interessieren sich für Architektur, Ingenieurbaukunst und die städtebauliche Entwicklung in Ihrer Stadt? Sie möchten mehr über die Ideen, die Konzepte und die Arbeit von Architekten und Ingenieuren erfahren? Sie wollen einen Blick hinter die Fassaden werfen?
Der BIM Hub Hamburg lädt zu seiner nächsten Veranstaltung in 2018 zum Thema Nachhaltigkeit im BIM-Prozess ein.
Ein Masterstudium der Stadtplanung an der HafenCity Universität ermöglicht eine zusätzliche Qualifizierung.
Auf die Website www.architektendatenschutz.de, welche Muster und Erläuterungen zur EU-Datenschutzgrundverordnung für Planungsbüros enthält, hat die HIK ihre Mitglieder dank der engen Verbindung zur Hamburgischen Architektenkammer bereits hinweisen dürfen.
Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten.
Die Informationsveranstaltung zur neuen Hamburgischen Bauordnung (HBauO) am 15. Mai 2018 war sehr gut besucht. Herr Michael Munske, Leiter der Obersten Bauaufsicht des Amtes für Bauordnung und Hochbau der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, gab den anwesenden Kammermitgliedern einen Überblick über die materiell-rechtlichen Erleichterungen im Wohnungs- und Holzbau.
Zum 1. Mai 2018 sind zahlreiche Neuerungen in der Hamburgischen Bauordnung in Kraft getreten. Eine Synopse ermöglicht einen direkten Vergleich von alter und neuer Rechtslage.
Die Informationsveranstaltung zum neuen Architekten- und Ingenieurvertragsrecht am 26. April 2018 war gut besucht. Alfred Morlock, Rechtsanwalt aus Stuttgart und langjähriger Justitiar der Architektenkammer Baden-Württemberg, hat den vielen anwesenden Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie Architektinnen und Architekten einen umfassenden Überblick über die neuen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gegeben, die für Architekten- und Ingenieurverträge gelten.