Zukünftig qeSiegel statt Unterschrift auf elektronischen Bescheiden
Hamburg geht in der Digitalisierung der Bauverwaltung den nächsten Schritt: Nach der Einführung des verpflichtenden digitalen Bauantrags werden seit dem 7. Februar 2024 Bescheide im Baugenehmigungsverfahren mit einem qualifizierten elektronischen Siegel (qeSiegel) versehen und über ein elektronisches Postfach im Servicekonto bekanntgegeben.