Neue Webinare von BIngK, BAK und KFW zur Heizungsförderung
Die im vergangenen Jahr erfolgreich gestartete Kooperation von BIngK, BAK und KFW mit Webinaren zu den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen wird in diesem Jahr fortgesetzt.
Die im vergangenen Jahr erfolgreich gestartete Kooperation von BIngK, BAK und KFW mit Webinaren zu den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen wird in diesem Jahr fortgesetzt.
Mit Wirkung ab 1. Januar 2024 sind bauaufsichtliche Verfahren in elektronischer Form über den von der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellten elektronischen Zugang durchzuführen.
Für Planerinnen und Planer bedeutet das, dass sie Bauanträge nicht mehr in Papierform einreichen können.
Sind Sie Ingenieurin oder Ingenieur, Architektin oder Architekt, Planerin oder Planer? Dann unterstützen Sie die Arbeit am kommenden Baukulturbericht 2024/25 zum Thema „Infrastrukturen“ und beantworten die kurze Umfrage bei den planenden Berufen.
Der langjährige Präsident der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau, Dipl.-Ing. Peter Bahnsen, scheidet zum Ende des Jahres 2023 auf eigenen Wunsch nach 15 Jahren aus dem Amt.
Die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau weist ihre Mitglieder darauf hin, die Abschlags- und Schlussrechnungen an die Die Autobahn GmbH des Bundes grundsätzlich bis spätestens 20.11. zu stellen, damit diese zeitgerecht geprüft und noch im Jahr 2023 bezahlt werden können.
Zum dritten Mal findet am 22.-23.11.2023 ein VFIB-Aufbaulehrgang für Ingenieurinnen und Ingenieure in Wismar statt, dem einzigen Lehrgangsstandort des VFIB im Norden Deutschlands.
Im Rahmen der „Themennachmittage Holzbau“ https://veranstaltungen.fnr.de/themennachmittage-bau/ führt die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) unter dem Dach der Charta für Holz am 15.11.2023 eine Nachmittagsveranstaltung zum Thema „Kreislaufeffiziente Holzbausystemlösungen“ durch.
Die Hamburgische Architektenkammer (HAK) und die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau (HIK) luden am 12.10.2023 ausgewählte Gäste sowie Mitglieder beider Kammern (insgesamt 130 Personen) zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zur künftigen Köhlbrand-Querung während einer Elbrundfahrt auf der MS Commodore.
Der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 4. Juli 2019 entschieden, dass Mindest- und Höchstsätze für Honorare nicht mehr verbindlich vorgegeben werden dürfen, da dies nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Dieses Urteil wurde mit Novellierung der HOAI 2021 in nationales Recht umgesetzt.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat im amtlichen Anzeiger Folgendes bekannt gemacht:
„Gemäß § 27 Absatz 1 Satz 2 BauVorlVO vom 30. Juni 2020 wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 die verpflichtende Nutzung des elektronischen Verfahrens festgelegt.