Info-Veranstaltung zum digitalen Bauantragsverfahren
Mit Wirkung ab 1. Januar 2024 sind bauaufsichtliche Verfahren in elektronischer Form über den von der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellten elektronischen Zugang durchzuführen.
Für Planerinnen und Planer bedeutet das, dass sie Bauanträge nicht mehr in Papierform einreichen können.