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Organisation

Wer ist die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau?

Die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, in der die freiberuflichen und im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure Hamburgs zusammengeschlossen sind. Sie wurde am 15. Dezember 1997 auf der Basis des Hamburgischen Gesetzes über das Ingenieurwesen vom 10. Dezember 1996 gegründet.

Der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau obliegen in erster Linie der Schutz der Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ bzw. „Beratender Ingenieur“, einer Bezeichnung, die ausschließlich den eigenverantwortlich und unabhängig tätigen Ingenieurinnen und Ingenieuren vorbehalten ist, sowie der Schutz der „Bauvorlageberechtigung“ von Ingenieurinnen und Ingenieuren, d. h. der Berechtigung, Bauvorlagen für das genehmigungsbedürftige Errichten oder Ändern von Gebäuden einzureichen. Zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ bzw. „Beratender Ingenieur“ sind deshalb nur diejenigen berechtigt, die in die von der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau geführten Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure eingetragen sind. Gleichermaßen sind – neben Architektinnen und Architekten – nur die Ingenieurinnen und Ingenieure bauvorlageberechtigt, die in die von der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau geführten Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen und Ingenieure eingetragen sind. Durch die Prüfung der zu erfüllenden Voraussetzungen vor der Eintragung und ihrer ständigen Kontrolle auch nach Eintragung wird der angesprochene Schutz sichergestellt.

Zu den weiteren Aufgaben der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau gehören insbesondere die Förderung der Ingenieurtätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit und zum Schutz der Umwelt sowie Wahrung und Förderung der beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder und des Ansehens des Berufsstandes. Dies geschieht u.a. durch

  • Öffentlichkeitsarbeit in Form von Vorträgen, Ausstellungen und anderen Veranstaltungen,
  • Fort- und Weiterbildung der Ingenieurinnen und Ingenieure,
  • Schlichtung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben, im Rahmen eines Schlichtungsausschusses,
  • eine gute Altersversorgung der Mitglieder durch Mitgliedschaft im Versorgungswerk,
  • Mitwirkung bei der Ernennung von Sachverständigen,
  • Beratung im Wettbewerbswesen,
  • Unterstützung von Behörden und Gerichten in Fragen, die die Tätigkeitsbereiche der Ingenieurinnen und Ingenieure betreffen, insbesondere auch durch Stellungnahmen zu geplanten Gesetzen und Verordnungen, und
  • kostenfreie allgemeine Beratung der Mitglieder in allen mit der Berufsausübung zusammenhängenden Rechtsfragen.