Online-Umfrage zum Bau- und Architektenvertragsrecht
Das sog. Bauvertragsrecht findet sich in den §§ 650a ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); es ist ein Teilbereich des Werkvertragsrechts und definiert die rechtlichen Grundlagen für Verträge über die Erstellung, Wiederherstellung, Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks oder Teilen davon sowie spezielle Regelungen für Bauverträge und Verbraucherbauverträge und wurde 2018 umfassend novelliert.