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Kooperationen

Die Bundesingenieurkammer unterhält Kooperationen zu Dienstleistern und Anbietern, deren Produkte und Angebote unmittelbar der Berufsausübung der Ingenieurinnen und Ingenieure dienen. Davon können auch die Mitglieder der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau profitieren.

Übersicht

Versicherungen

HDI
• Rahmenvertrag Berufshaftpflicht für Ingenieurinnen und Ingenieure
• Rahmenvertrag Compact für Firmen und Freie Berufe
• Rahmenvertrag Vorsorge – private und betriebliche Altersvorsorge
• Rahmenvertrag Cyber

AIA
• Rahmenvertrag Berufshaftpflichtversicherung mit Nachlass für Mitglieder der Ingenieurkammern der Länder
• weitere kostenlose Dienstleistungen im Haftungs- und Versicherungsbereich, wie z.B.
• Unterstützung bei Weiterbildungsveranstaltungen durch Fachvorträge,
• redaktionelle Hilfestellung bei Fachveröffentlichungen,
• Beratung von Existenzgründern.

VHV
• Rahmenvertrag Berufshaftpflichtversicherung für Existenzgründer mit Nachlass für Mitglieder der Ingenieurkammern der Länder
• Rahmenvertrag über Kraftfahrversicherungen (KLASSIK und PREMIUM) für Mitglieder der Ingenieurkammern mit einem Beitragsnachlass in der Kfz-Haftpflicht-, Vollkasko- oder Teilkasko-Versicherung (Produktlinie ARCHIPROTECT für gewerbliche Kraftfahrversicherungen, gilt bereits ab einem zu versichernden Fahrzeug).

Fachliteratur/Normen

Beuth
Normenportal für Ingenieurinnen und Ingenieure – Rahmenvereinbarung der BIngK in Zusammenarbeit mit den Länderingenieurkammern
• Exklusives Paket mit rund 500 aktuellen und historischen Normen im Volltext für die Mitglieder der Länderingenieurkammern einschließlich kostenloser Aktualisierungen,
• Module VOB und Eurocodes vergünstigt zubuchbar.

Mobilität

AUDI
Kooperation der BIngK nach der Richtlinie „berufsständische Verbände“ der AUDI AG für selbstständige Mitglieder der Ingenieurkammern der Länder
Ablauf:
1. Das Mitglied der Ingenieurkammer erhält Angebot eines teilnehmenden AUDI-Händlers über einen Kauf Neufahrzeug (alle Erwerbsarten)
2. Die Ingenieurkammer stellt den Berechtigungsschein aus und bestätigt die Mitgliedschaft
3. Mitglied der Ingenieurkammer legt Händler den Berechtigungsschein vor und gibt die Verpflichtungserklärung ab
4. Bestellung des Fahrzeugs + Auslieferung

SDH
Kooperation der BIngK mit der Servicegesellschaft deutsches Handwerk (SDH) zugunsten der Mitglieder der Ingenieurkammern der Länder. Als Mobilitätsportal bietet die SDH den Unternehmen des deutschen Handwerks und Ingenieurbüros Nachlässe bei der Fahrzeugbeschaffung sowie Serviceleistungen im Bereich der Mobilität.

Bei Interesse und für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau unter kontakt@hikb.de oder 040 4134546-0.