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Juniormitgliedschaft bei der Hamburgischen Ingenieurkammer – Bau
Die Förderung des Ingenieurnachwuchses ist ein besonderes Anliegen der Hamburgischen Ingenieurkammer – Bau und ihrer Mitglieder. Um mit den Studierenden von Universitäten und Fachhochschulen in den Dialog zu treten und den fachlichen Austausch zu verstärken, hat die Hamburgische Ingenieurkammer – Bau am 29. November 2016 ihre Satzung geändert: Studierende einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung können als Juniormitglieder der Hamburgischen Ingenieurkammer beitreten. Der Nachweis des Studiums wird mit der Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung geführt.
Unser Service für Studierende
Wer als Juniormitglied bei der Hamburgischen Ingenieurkammer – Bau eingetragen ist, kann das Serviceangebot in Anspruch nehmen und erhält monatlich das Deutsche IngenieurBlatt mit der Regionalbeilage der Hamburgischen Ingenieurkammer – Bau.
Ziel dieser Initiative ist es, den Ingenieurnachwuchs über aktuelle berufsständige Themen zu informieren und mit den Einrichtungen und Leistungen der Hamburgischen Ingenieurkammer– Bau vertraut zu machen. Mit der Eintragung als Juniormitglied sind jedoch keine Rechte und Pflichten im Sinne einer förmlichen Mitgliedschaft verbunden.
Wer kann Juniormitglied werden
Als Juniormitglied nimmt die Hamburgische Ingenieurkammer – Bau Studierende einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung auf, die in Hamburg einen Wohnsitz haben oder an einer Hamburger Hochschule oder gleichgestellten Schule studieren.
Die Juniormitgliedschaft endet automatisch, wenn der Studierendenstatus nicht mehr besteht oder nachgewiesen wird.
Was bieten wir?
- Einladungen zu den Fach- und Informationsveranstaltungen der HIK
- Möglichkeit, mit praktisch tätigen Ingenieuren in Kontakt zu treten
- Kostenfreier Bezug des Fachmagazins „Deutsches IngenieurBlatt“
- Nutzung der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der HIK zu besonders günstigen Konditionen
- Teilnahme an der Mitgliederversammlung (wenn auch ohne Antrags- und Stimmrecht, Wahlberechtigung und Wählbarkeit)
- Berechtigung, den Zusatz „Juniormitglied der Hamburgischen Ingenieurkammer – Bau“ zu führen
Die Juniormitgliedschaft bietet somit die Gelegenheit, sich bereits während des Studiums mit den Einrichtungen und Leistungen der Hamburgischen Ingenieurkammer – Bau vertraut zu machen.
Gebühren
Für die Eintragung als Juniormitglied wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Juniormitglieder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.
Und nach dem Studienabschluss
Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums ist die Hamburgische Ingenieurkammer – Bau Ihr Partner, wenn es um die Eintragung in die gesetzlichen Listen der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure und der Bauvorlageberechtigten geht.
Auch bietet Ihnen die Hamburgische Ingenieurkammer – Bau dann eine attraktive Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung über das Versorgungswerk.
Antragsunterlagen und weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite http://www.hikb.de/service/merkblaetter
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